Praxisgemeinschaft für Psychotherapie
-PRivatpraxis-

Herzlich Willkommen
in der Praxis am Sonnenhof

Über uns

Behandlung & Supervision

1
Kinder
und
Jugendliche
2
Erwachsene
und
Paare
3
Supervision

Über uns

Wir sind drei Psychotherapeutinnen mit unterschiedlichen Behandlungsschwerpunkten. Diese möchten wir nutzen, um in einer Praxisgemeinschaft mit drei Einzelpraxen eine Versorgung über die Lebensspanne anzubieten.

Kontakt aufnehmen
Dr. Kristin Gilbert

Psychologische Psychotherapeutin (VT) Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeutin (ZQ), Supervisorin

Lebenslauf
Dr. Mira Peters

Kinder – und Jugendlichen- psychotherapeutin (VT), Supervisorin

Lebenslauf
Dr. Cornelia Soff

Kinder – und Jugendlichen- psychotherapeutin (VT), Supervisorin

Lebenslauf

Ablauf & Kosten

Ablauf

Nach Anmeldung erfolgt ein Erstgespräch. In diesem werden Informationen über den Vorstellungsanlass und das Belastungserleben erfragt. Es besteht zudem in diesem Termin die Möglichkeit, uns, unsere Praxis und unsere Arbeitsweise kennenzulernen. In den sich anschließenden probatorischen Sitzungen erfolgt eine diagnostische Abklärung. Im Anschluss werden Therapieziele festgelegt und ein Behandlungsplan erstellt. Nach einer Bewilligung durch die Krankenkasse kann die Therapie entlang der individuellen Ziele beginnen.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf und fragen Sie diese, unter welchen Voraussetzungen sie die Kosten einer Behandlung in der Privatpraxis übernehmen würde.

Unserer Erfahrung nach übernehmen gesetzliche Versicherungen die Kosten einer Psychotherapie, die in einer Privatpraxis durchgeführt wird, nicht ohne ein Kostenerstattungsverfahren. Was dies bedeutet und welche Schritte konkret notwendig sind, ist im Folgenden zusammengefasst:

Sie vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch in unserer Praxis, um uns als Behandlerinnen kennen zu lernen. Die Kosten dieses Erstgesprächs müssen Sie selbst übernehmen. Nach dem Gespräch erhalten Sie eine Bescheinigung darüber, dass bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse ein zeitnaher Behandlungsbeginn in der Praxis möglich ist.

Für die Kostenerstattung muss zudem die Dringlichkeit einer Psychotherapie durch eine Kollegin/einen Kollegen mit Kassensitz bescheinigt werden. Dazu muss eine 50-minütige psychotherapeutische Sprechstunde bei einem niedergelassenen Therapeuten/ einer Therapeutin mit GKV Zulassung aufgesucht werden. Die Kosten für diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Nach dem Gespräch wird von dem Kollegen/ der Kollegin ein Formular (PTV-11) ausgefüllt.

Weiterhin wichtig für das Kostenerstattungsverfahren ist der Nachweis, dass trotz angemessener Bemühungen kein zeit- und wohnortnaher Therapieplatz bei einer durch die Kasse zugelassenen Psychotherapeut*in gefunden wurde (angemessene Wartezeit  6-12 Wochen). Einige gesetzliche Krankenkassen fordern, dass hierfür auch der Patientenservice 116117 der Kassenärztlichen Vereinigung zur Terminvermittlung kontaktiert wurde. Bitte protokollieren Sie diesen Anruf. Kontaktieren Sie daraufhin am besten 5 bis 10 Psychotherapeut*innen und notieren Sie die voraussichtliche Wartezeiten und Absagen.

Wenn alle Nachweise erbracht sind, kann nun der Antrag auf Kostenerstattung eingereicht werden. Die Krankenkassen haben fünf Wochen Zeit, den Antrag zu bearbeiten. Reagieren Sie innerhalb dieser Frist nicht, gilt der Antrag als genehmigt (§13 Absatz 3a SGB V).

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis. Informieren Sie sich vor Aufnahme der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung, ob psychotherapeutische Leistungen übernommen werden, welches Stundenkontingent erstattet wird, ob es spezielle Konditionen gibt und ob vor Beginn der Therapie ein gutachterlicher Bericht erstellt werden muss. Unser Honorar bemisst sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

Selbstzahler

Selbstzahler können auf Wunsch einen Behandlungsvertrag mit uns schließen, ohne dass die Inanspruchnahme einer Psychotherapie gegenüber der Krankenversicherung aktenkundig wird. Weiterhin sind Beratung/ Coaching sowie Paartherapie keine Leistung der Krankenversicherungen und müssen demnach selbst getragen werden. Die Kosten pro Sitzung richten sich ebenfalls nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen).

Kontakt

Wir freuen uns über eine Nachricht

Kontakt kann über das Kontaktformular, per Email oder telefonisch aufgenommen werden.

Praxis am Sonnenhof, Gießenerstraße 16b, 35043 Marburg
info@praxis-am-sonnenhof.de
06421-9828928

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Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.
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